Basisinfos zum WettbewerbsRecht -

 
  Rechtsanwältin Andrea Münzebrock - Saarbrücken  
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  Was am WettbewerbsRecht so gefährlich ist?

1.) Jeder der glaubt einen Anspruch auf Unterlassung gegen Sie zu haben, kann Sie in ein juristisches Verfahren hineinzwingen.

2.) Während im normalen ZivilRecht der Sitz des Schuldners auch Gerichtsstand ist - also Ort der Klage, gilt im WettbewerbsRecht der Ort der "Verletzung". Ein sich verletzt Fühlender kann Sie an jedem Ort, an dem er ein Faxgerät stehen hat - also geschäftlich präsent ist - in Anspruch nehmen.

3.) Dazu genügt es zunächst dieses Wettbewerbsverhältnis, den Ort der Verletzung und die Art der Verletzung einfach nur zu behaupten. Eine gerichtliche Klärung findet erst nachfolgend statt.

4.) "Profis" in Sachen Abmahnung und Unterlassungsbegehren bevorzugen bestimmte Gerichtsbezirke wie z. B. Köln oder Hamburg. Grund - dort werden meist höhere Streitwerte akzeptiert.

Anmerkung der Autorin - Die von den Gerichten festgestellten und akzeptierten Streitwerte in den verschiedenen Gerichtsbezirken unterscheiden sich oftmals erheblich und führen - Meinung der Autorin - zu einem Ungleichgewicht in der Rechtssicherheit. Recht suchen - und möglicherweise nicht finden, sollte allerorts mit dem gleichen kalkulierbaren Kostenrisiko verbunden sein.

5.) Der kleinste Wettbewerbsverstoss kann für den Verursacher nach dem zur Zeit geltenden Wettbewerbsrecht so genutzt werden, dass es einer sehr grossen finanziellen Potenz bedarf, um nicht für alle Zeiten ruiniert zu sein.

Eine Erklärung, die gleichzeitig möglicherweise als Anleitung genutzt werden könnte, wird die Autorin hier jedoch nicht liefern. Zumindest hier bedarf das geltende Wettbewerbsrecht am dringendsten der Reform.

   
     
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